Zum Verhältnis katholischer Kirchenmänner zu ehemaligen Opfern, in diesem Fall den Verding- und Heimkindern in der Schweiz:
Ist es wirklich genug, wenn die Kirchenoberen unter dem Deckmantel des Selbstbestimmungsrechtes der Opfer verlangen, sie, die ehemaligen Verding- und Heimkinder sollen Vorschläge machen, wie die Täter Schadensbegrenzung leisten können? Man könnte doch erwarten, dass die Täter selber auch darüber nachdenken und einen Katalog vorlegen, der von den ehemaligen Opfern diskutiert werden kann; aus dem sie auslesen können, was für sie richtig ist? Und ist eine Kollekte der einzige, der rechte Weg, Geld für die ehemaligen Opfer bereitzustellen? – Von deren Arbeitskraft die Kirchen oft über viele Jahre hinweg profitiert haben.